Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; sowie die Förderung kirchlicher Zweck gemäß § 54 AO.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
die Förderung des Kapellenbaues und Pflege der Kapelle. Sowie die Förderung von Kunst und Kultur, Verbindung von Generationen und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke in der Gemeinde Stegaurach, Ortsteil Debring.
Versammlungen, Vorträge, Lesungen, kulturelle und gesellige Veranstaltung, Führungen, Wanderungen, Fahrten und Förderung des fränkischen Brauchtums durch z.B.: die Durchführung und Gestaltung der Ortsteil-Kirchweih.
Trägerschaft der Kapelle in Debring gegenüber der Gemeinde Stegaurach.